Durchbruch bei der Novellierung der HOAI: Absenkung der Tafelendwerte ist vom Ti

Durchbruch bei der Novellierung der HOAI: Absenkung der Tafelendwerte ist vom Tisch 

Wie dem AHO aus Gesprächen mit Regierungsvertretern bekannt geworden ist, zeichnet sich ab, dass die Obergrenze der sogenannten Tafelendwerte nicht gekappt wird, sondern in Höhe von 25,5 Mio. € im Bereich der Objektplanung bestehen bleibt. Auch eine kurzfristige Honorarerhöhung für Architekten und Ingenieure um 10 Prozent ist vorgesehen. "Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung", begrüßte der AHO-Vorstandsvorsitzende Ernst Ebert die aktuelle Entwicklung anlässlich der AHO-Veranstaltung am 26.11.2008 zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und zur Präsentation des AHO-Bürokostenvergleichs 2007 mit Aussagen zur Auskömmlichkeit ausgewählter Honorartafeln vor rund 160 Gästen.

Im Vorfeld hat der FDP-Politiker Patrick Döring massiv zur Diskussion beigetragen und Rechtsgutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vorgelegt. Diese belegen eindeutig, dass mit einer verbindlichen Honorarregelung nur für Büros mit Sitz in Deutschland ("Inländer-HOAI") die Dienstleistungsfreiheit ausländischer Büros umfassend gewährleistet wäre und eine Absenkung der Tafelendwerte auf 5 Mio. € aus Gründen des Europarechts nicht erforderlich ist.

Der Vorsitzende des Gesprächskreises Freie Berufe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Mayer bezeichnete die seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr angepassten Gebührensätze als "anachronistisch" und fordert mittelfristig sogar eine Erhöhung um 20 Prozent. Dies wäre auch nötig, denn laut AHO-Bürokostenvergleich 2007 haben 40 Prozent der Büros Verluste eingefahren. "Die Umsatzrendite der Planerbüros ist im Vergleich zu den Vorjahren im Durchschnitt auf 1,2 Prozent geschrumpft", unterstreicht der AHO-Vorstandsvorsitzende Ernst Ebert und fordert eine kurzfristige, deutliche Honorarerhöhung.

Das mit der Durchführung des AHO-Bürokostenvergleichs beauftragte unabhängige Institut für Freie Berufe (IFB) Nürnberg kommt zu dem klaren Ergebnis: Die Honorarsätze müssen sofort um 20 Prozent angehoben werden.

Quelle: ibr-online



Weitere Artikel aus diesem Rechtsgebiet



Baukostenüberschreitung: Worin besteht der Schaden?
Architekt muss nach Budget des Bauherrn fragen!
Architekt muss zutreffend über Baukosten beraten!
Stufenweiser Auftrag: Ab 17.08.2009 gilt HOAI 2009
Bauvertrag - Einheitspreisvertrag trotz Pauschalpreisabrede?
Aufbewahrungspflichten und -fristen
Planer: Abschläge im Vertrag vereinbaren
Abdichtungsarbeiten müssen kontrolliert werden!
Ein Architekt muss kein Hellseher sein!
Versicherung - Architektenhaftpflicht: Falsche Angaben zum Umsatz sanktionslos!
Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik: Bedenkenhinweis zwingend!
Keine Mehrvergütung bei Bauzeitverlängerung!
Voruntersuchung kostenfrei: Weitere Leistungen nicht!
Architektenvertrag: Welches Gericht ist für eine Klage des Auftraggebers zuständ
Schadensersatz wegen Planungsmangel: Keine Sowieso-Kosten beim Global-Pauschalve
Grundleistungen nicht beauftragt: Abzug vom Honorar!
Architekt haftet für untaugliche Mangelbeseitigung!
WEG-Verwalter schließt Architektenvertrag: Wirksam?
Abrechnung von Architektenleistungen im Stundenlohn: Beweislastverteilung?
Gewinneinbuße aufgrund Planungsmangel: Schadensersatz
TGA-Planung mehrerer Anlagengruppen: Leistungen sind getrennt abzurechnen!
Kostenrahmen überschritten: Architekt haftet!
Statiker haftet für Lösungsvorschlag des Prüfstatikers!
Wann liegt Mindestsatzunterschreitung vor?
HOAI: Einordnung von Leistungen der Brandschutzplanung
Teilauftrag über Leistungsphasen 5 - 9: Haftung für
Vorzeitig erklärte Abnahme: Keine Anfechtung trotz Mängeln!
Planung mehrfach verwendet: Honorar herauszugeben!
Planung nicht genehmigungsfähig: Schadensersatz!
Planen im Bestand: Anforderungen an Schallschutz?
Verwirkung von Schadensersatzansprüchen möglich!
Architekten & Ingenieure - Mängelanspruch 14 Jahre nicht verfolgt: Verwirkung!
Aufsichtsverletzung des Architekten bei handwerklichen Selbstverständlichkeiten
Wann gerät ein Planer mit der Planvorlage in Verzug?
Abweichung von Abnahmemodalitäten: Keine Haftung des Gewährleistungsbürgen!
Wann gelten ohne Auftrag erbrachte Leistungen als anerkannt ?
Überhöhte Einheitspreise sind nicht ohne Weiteres sittenwidrig!
Kostenüberschreitung: Keine Nachbesserung durch Änderung des Charakters ...
Architektenhonorar: Automatischer Verzugseintritt bei Unternehmern 30 Tage nach
Abweichende Honorarermittlung zulässig?
Architekten & Ingenieure - Führung eines Bautagebuchs
Bindung an die Schlussrechnung und verspätete Rüge der Prüffähigkeit
Architekten und Ingenieure - Minderung wegen nicht erbrachter Leistungen?
Wann verjähren Schadensersatzansprüche beim hängengebliebenen Architektenvertrag
Verlust von Mängelansprüchen bei konkludenter Abnahme!
Honorarvereinbarung: Wahrung der Schriftform
Honorarpflichtige Architektentätigkeit oder nur Akquisition?
Auch Vermessungsleistungen können mangelhaft sein
Bauvertrag: Spekulativ überhöhter Einheitspreis ist sittenwidrig!
Bauvertragsrecht: Bürgschaft nach § 648a BGB sichert keine Nachtragsansprüche
VOB/A 2009: Nicht jedes unvollständige Angebot fliegt raus
Auch der Architekten- und Ingenieurvertrag ist ein Kooperationsvertrag!
Preisanpassung nach Vergabeverzögerung?
Bei der Ermittlung eines Untreueschadens sind die zwingenden Regelungen über HOA
Unwirksame Vertragsklauseln
Keine Abrechnung eines Vorschussanspruchs bei Teilerfüllung?
BGH: Wann ist Architekt an seine Schlussrechnung nicht gebunden?
Architekten & Ingenieure - HOAI-Abrechnung statt vereinbarten Pauschalhonorars
EU-Kommission legt neue EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Leistungsphase 9 mitbeauftragt? Wer hat Beweislast?
Architekten & Ingenieure - HOAI-Abrechnung statt vereinbarten Pauschalhonorars
BGH: Wann ist Architekt an seine Schlussrechnung nicht gebunden?
Durchbruch bei der Novellierung der HOAI: Absenkung der Tafelendwerte ist vom Ti
Gibt es für Architekten und Ingenieure Leistungen der Dritten Art?
Anstehende Novellierung der HOAI
Haftet der Architekt im Verhältnis zum Bauhandwerker für Ausführungsmängel?
Wie wird VOB/B einbezogen, wenn Auftraggeber durch Architekten beraten wird?
Wirksamkeit einer HOAI-Vergütungsabrede