
Säumige Zahler werden stärker bestraft
Kleine und mittlere Unternehmen sollen schneller zu ihrem Geld kommen,
wenn ausstehende Rechnungen nicht bezahlt werden. Das Europäische
Parlament hat am 20.10.2010 grünes Licht für eine von der Kommission
vorgelegte Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug gegeben. Demnach
drohen künftig Zahlungsmuffeln automatisch Verzugszinsen in Höhe von
8%. Zudem sollen die Zahlungsfristen auf einen Zeitraum von 30 Tagen
harmonisiert werden. Diese Frist wird gleichermaßen für Unternehmen und
für Behörden gelten. Unternehmen sollen dadurch einen Liquiditätszuwachs
von 180 Milliarden Euro erhalten.
"Wer arbeitet, hat ein Recht auf fristgerechte Bezahlung", sagte Antonio Tajani, Kommissionsvizepräsident und zuständig für Industrie und Unternehmertum. "Das ist ein einfaches Gebot der Fairness; es ist aber auch entscheidend für die Solididät eines Unternehmens, seine Finanzen und seinen Zugang zu Krediten oder zu Finanzierungen." Geplant ist weiterhin, die Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Referenzssatz der Europäischen Zentralbank anzusetzen.
Die neue Richtlinie sieht unter anderem Folgendes vor:
• Harmonisierung der Fristen für Zahlungen von Behörden an Unternehmen: Behörden müssen ihre Rechnungen für Waren und Dienstleistungen innerhalb von 30 Tagen begleichen. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann diese Frist auf bis zu 60 Tage verlängert werden.
• Vertragsfreiheit im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen: Unternehmen müssen ihre Rechnungen innerhalb von 60 Tagen bezahlen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wobei grob unbillige Regelungen unwirksam sind.
• Unternehmen können automatisch Verzugszinsen berechnen und außerdem eine Beitreibungspauschale von mindestens 40 EUR verlangen. Für alle darüber hinausgehenden Beitreibungskosten können sie ebenfalls die Erstattung in plausiblem Umfang verlangen.
• Der gesetzliche Verzugszinssatz wird auf 8 % über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank angehoben. Behörden dürfen keinen niedrigeren Verzugszins festlegen.
• Es wird für Unternehmen einfacher, gerichtlich gegen grob unbillige Bedingungen und Praktiken vorzugehen.
• Es gibt mehr Transparenz und das Problem wird stärker ins Bewusstsein gerückt: Die Mitgliedstaaten müssen die Verzugszinssätze veröffentlichen, so dass sie für die Unternehmen leicht zugänglich sind.
• Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, einen Kodex für fristgerechte Zahlung aufzustellen.
• Die Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften, die für Gläubiger noch vorteilhafter sind als die neue Richtlinie, beibehalten bzw. neu erlassen.
Weitere Schritte
Die Richtlinie ist innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Annahme in nationales Recht umzusetzen.
(Quelle: Europäische Kommission)
"Wer arbeitet, hat ein Recht auf fristgerechte Bezahlung", sagte Antonio Tajani, Kommissionsvizepräsident und zuständig für Industrie und Unternehmertum. "Das ist ein einfaches Gebot der Fairness; es ist aber auch entscheidend für die Solididät eines Unternehmens, seine Finanzen und seinen Zugang zu Krediten oder zu Finanzierungen." Geplant ist weiterhin, die Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Referenzssatz der Europäischen Zentralbank anzusetzen.
Die neue Richtlinie sieht unter anderem Folgendes vor:
• Harmonisierung der Fristen für Zahlungen von Behörden an Unternehmen: Behörden müssen ihre Rechnungen für Waren und Dienstleistungen innerhalb von 30 Tagen begleichen. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann diese Frist auf bis zu 60 Tage verlängert werden.
• Vertragsfreiheit im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen: Unternehmen müssen ihre Rechnungen innerhalb von 60 Tagen bezahlen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wobei grob unbillige Regelungen unwirksam sind.
• Unternehmen können automatisch Verzugszinsen berechnen und außerdem eine Beitreibungspauschale von mindestens 40 EUR verlangen. Für alle darüber hinausgehenden Beitreibungskosten können sie ebenfalls die Erstattung in plausiblem Umfang verlangen.
• Der gesetzliche Verzugszinssatz wird auf 8 % über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank angehoben. Behörden dürfen keinen niedrigeren Verzugszins festlegen.
• Es wird für Unternehmen einfacher, gerichtlich gegen grob unbillige Bedingungen und Praktiken vorzugehen.
• Es gibt mehr Transparenz und das Problem wird stärker ins Bewusstsein gerückt: Die Mitgliedstaaten müssen die Verzugszinssätze veröffentlichen, so dass sie für die Unternehmen leicht zugänglich sind.
• Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, einen Kodex für fristgerechte Zahlung aufzustellen.
• Die Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften, die für Gläubiger noch vorteilhafter sind als die neue Richtlinie, beibehalten bzw. neu erlassen.
Weitere Schritte
Die Richtlinie ist innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Annahme in nationales Recht umzusetzen.
(Quelle: Europäische Kommission)


