Je nach Erfordernis“, „Komplett“: Was bedeuten diese Begriffe eigentlich?

1. Mit der bei einer Ausschreibung technischer Leistungen üblichen Formulierung "nach Erfordernis" wird regelmäßig zum Ausdruck gebracht, dass es Sache des Auftragnehmers ist, auf der Grundlage der dem Vertrag zu Grunde liegenden Planung die für eine funktionierende und zweckentsprechende Technik notwendigen Einzelheiten zu ermitteln. Damit wird der funktionale Charakter der Ausschreibung zum Ausdruck gebracht.*)
2. Es besteht keine Auslegungsregel, dass ein Vertrag mit einer unklaren Leistungsbeschreibung allein deshalb zu Lasten des Auftragnehmers auszulegen ist, weil dieser die Unklarheiten vor der Abgabe seines Angebots nicht aufgeklärt hat (im Anschluss an: BGH, Urteil vom 25.06.1987 - VII ZR 107/86; Urteil vom 25.02.1988 - VII ZR 310/86).*)

BGH, Urteil vom 13.03.2008 - VII ZR 194/06
vorhergehend:
OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 12 U 111/04

BGB §§ 133, 157, 631; VOB/B § 1 Nr. 3, § 2 Nr. 5

Problem/Sachverhalt

Die Verwendung funktionaler Elemente in Leistungsbeschreibungen ist üblich. Begriffe wie "je nach Erfordernis", "komplett", "schlüsselfertig" und andere sind Indiz für den funktionalen Charakter der Ausschreibung. Im konkreten Fall ging es um die Lüftungsanlage in einer Küche "je nach Erfordernis". Eine Küchenplanung lag bei Vertragsschluss nicht vor, wohl aber eine Grundrissplanung des gesamten Bauwerks. Danach war die Küche lediglich mit 16 qm vorgegeben, der Bistrobereich mit 30 qm. Später änderte der Bauherr den Grundriss so, dass Bistro und Küche eine Einheit bildeten mit der Folge, dass eine wesentlich größer dimensionierte Lüftungsanlage eingebaut werden musste. Steht dem Auftragnehmer (AN) trotz der funktionalen Ausschreibung ein Nachtrag zu?

Entscheidung

Dem Grunde nach ja! Denn die Lüftungsanlage für eine Küche von 16 qm ist etwas anderes als für ein Bistro mit integrierter Küche von ca. 46 qm. Mit den Formulierungen "je nach Erfordernis" oder "komplett" wird regelmäßig zum Ausdruck gebracht, dass es Sache des AN ist, auf der Grundlage der dem Vertrag zu Grunde liegenden Planung die für eine funktionierende und zweckentsprechende Technik notwendigen Einzelheiten zu ermitteln. Zwar mag der AN auch verpflichtet sein, der Lüftung eine geänderte Planung zu Grunde zu legen. Aber auch dann können die Begriffe nicht dahin verstanden werden, dass der Unternehmer dazu ohne einen Anspruch auf Mehrvergütung verpflichtet sei. Ein Auftraggeber kann grundsätzlich nicht erwarten, dass ein AN bereit ist, einen Vertrag zu schließen, der es dem Auftraggeber erlaubt, die Vertragsgrundlagen beliebig zu ändern, ohne dass damit ein Preisanpassungsanspruch verbunden wäre. Es gibt auch keinen Grundsatz, wonach unklare Ausschreibungen vorrangig zu Lasten des AN ausgelegt werden müssten. Zwar ist dieser gehalten, etwaige Zweifelsfragen vor Abgabe des Angebots zu klären. Unterlässt er dies, ist dies sein Risiko. Das ändert nichts daran, dass auch eine funktionale Leistungsbeschreibung nach dem Empfängerhorizont auszulegen ist.

Praxishinweis

Der Inhalt einer funktionalen Leistungsbeschreibung erschließt sich nicht aus stereotypen Begriffen wie "nach Erfordernis" etc., sondern aus dem Kontext des gesamten Vertrages. Nach dem sog. Kammerschleusenurteil des BGH (IBR 1996, 487) kann der Auftraggeber eine Leistung so ausschreiben, dass der Auftragnehmer den Leistungsinhalt im Rahmen der Kalkulation zunächst ermitteln und gegebenenfalls sogar planen muss. Das geht aber nicht so weit, dass der Auftragnehmer auch noch die Änderung der dem Vertragsschluss zu Grunde liegenden Plänen vorhersehen und einkalkulieren muss. Das hiesige Urteil des BGH bedeutet keine Abweichung von dem Kammerschleusenurteil, lehnt allerdings deutlich ein schematisches Verständnis von Komplettheitsklauseln zu Lasten der Auftragnehmer ab.

RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Alfons Schulze-Hagen, Mannheim

Anmeldung Praxisseminar: Nachtragsmanagment 

Anmerkung LAC: Hier finden Sie Informationen zur revisionssicheren Nachtragsabwicklung!

© id Verlag



Weitere Artikel aus diesem Rechtsgebiet



Bauvertrag - Vergütung geänderter Leistung: Geänderte Position maßgeblich!
Fehler im Leistungsverzeichnis darf der Bieter ausnutzen!
Bauvertrag - Anerkannte Regeln der Technik nicht eingehalten: Werkmangel!
Bauvertrag - Leistungsbeschreibung unklar: Auftragnehmer erhält keine Mehrvergüt
VOB-Vertrag: Zusatzleistungen sind anzukündigen!
Bauvertrag - Einheitspreisvertrag trotz Pauschalpreisabrede?
Bauvertrag - VOB-Vertrag: Zusatzleistungen sind anzukündigen!
Bauvertrag - Fertigungsliste weicht von Ausschreibung ab: Änderungsanordnung?
Bauvertrag - Auftraggeber fachkundig: Keine Prüfungs- und Hinweispflicht!
Bauvertrag  - Abweichende Bodenverhältnisse: Wer trägt das Baugrundrisiko?  OLG
Bauvertrag - Werklohnforderung anerkannt: Mängeleinwand ausgeschlossen!
Bauvertrag - Verlegung von Naturstein: Auftragnehmer muss umfassend beraten!
Bauvertrag - Vertragsstrafe auf max. 10% begrenzt: Klausel unwirksam!
Bauvertrag - Anspruch auf Abschlagszahlung auch ohne Einigung über Vergütung!
Bauvertrag - NU vereinbart Gewährleistungsverzicht mit AG: Mängelrechte des AN?
Bauvertrag - Fehlende Genehmigungen sind Risiko des Auftraggebers!
Mängelbeseitigung gemeinsam festgelegt: Wer muss etwaige Mehrkosten tragen?
Bauvertrag - Vergütung und Zahlung: Baubeschreibung oder Ansichtszeichnung: Was
Bauträger - Haftung für Verzugsschäden kann in AGB nicht ausgeschlossen werden!
Bauvertrag - Wann sind einzelne VOB/B-Klauseln individuell ausgehandelt?
Bauvertrag - Entschädigung aus § 642 BGB wird wie Schadensersatz berechnet!
Bauträger - Für Senioren gebaut heißt nicht seniorengerecht!
Bauvertrag - Rechnung an Dritten gestellt: Bezahlung ist keine Schuldübernahme!
Der Auftragnehmer ist nicht an seine Schlussrechnung gebunden!
Bauvertrag - Auftragnehmer repariert eigene Leistung: Anspruch auf Vergütung?
Bauvertrag - Wann wird ein Gründungsmangel arglistig verschwiegen?
Bauvertrag - Fahrtkosten sind bei Kleinaufträgen zusätzlich zu vergüten!
Werkvertrag - Wartungsvertrag: Werk-, Dienst- oder Mietvertrag?
Verjährung des Vergütungsanspruchs durch Beweisverfahren gehemmt!
Kauf von Betonfertigteilen: Jede Lieferung ist zu untersuchen!
Keine Schlusszahlung ohne Abnahme und prüfbare Schlussrechnung!
Sicherheit gemäß § 648a BGB: In welcher Höhe und wie vollstreckbar?
Kündigung wegen Insolvenz: § 8 VOB/B verstößt nicht gegen InsO!
10%-Vertragserfüllungsbürgschaft und 90% Abschlagszahlung in AGB des AG
EuGH: SiGeKo zwingend bei Anwesenheit mehrerer Unternehmen auf der Baustelle!
Säumige Zahler werden stärker bestraft
BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen ei
VOB/B 2002: Fünf Jahre Mängelhaftung vereinbart, nur zwei Jahre bekommen!
Gilt überhöhter Einheitspreis auch für (nicht notwendige) Zusatzleistungen?
Fertighausvertrag: Pauschalierter Schadensersatz von 10% bei Kündigung ist wirks
BGH: Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede
BGH: Abschied vom 7-Jahres-Rückforderungsprivileg der öffentlichen Hand?
Ist ein Wärmedämmverbundsystem mit Schimmel- und Algenbefall mangelfrei?
Bieterpflicht zur Benennung der Nachunternehmer im Angebot schon unzumutbar!
Das neue VHB 2008 - Vergabe und Vertrag am Bau
Bauforderungssicherungsgesetz - Treuhandkonto
ARGE Baurecht empfiehlt SOBau: Enormer Zeitdruck am Bau führt zu Streitigkeiten
Bauvertrag - Auftraggeber muss für geeignete Vorunternehmerleistung sorgen!
Raumordnungsgesetz
Empfehlungen des Deutschen Baugerichtstages
Schäden am Nachbarhaus durch Vertiefungsarbeiten
Je nach Erfordernis“, „Komplett“: Was bedeuten diese Begriffe eigentlich?
Unwirksame Vertragsklauseln