
Zuschlagsverzögerung und geänderte Kalkulationsgrundlagen
Wird in einem Vergabeverfahren aufgrund öffentlicher Ausschreibung nach
VOB/A der Zuschlag nach Verlängerung der Bindefristen durch die Bieter
später erteilt als in der Ausschreibung vorgesehen, kann ein
Mehrvergütungsanspruch nicht allein daraus hergeleitet werden, dass
sich im Hinblick auf die spätere Zuschlagserteiflung die
Kalkulationsgrundlagen geändert haben (Fortführung von BGH, Urteil vom
11. Mai 2009 - VII ZR 11/08,
BauR 2009, 1131 = NZBau 2009, 370). Diese Kalkulationsgrundlagen sind
grundsätzlich keine Geschäftsgrundlage des später geschlossenen
Vertrages.*)
Ganzes BGH, Urteil vom 10.09.2009 - VII ZR 82/08
(Quelle: BGH)
Ganzes BGH, Urteil vom 10.09.2009 - VII ZR 82/08
(Quelle: BGH)


