VOB 2012
Datum: 23.04.2012
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geplante Änderungen der Abschnitte 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)

Voraussichtlich im Sommer 2012 wird die Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) bzw. der Einführung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit – VSVgV) in Kraft treten.
Die vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Abschnitte 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) 2012 wurden bereits als Beilage Nr. 182a zum Bundesanzeiger Nr. 182 vom 2. Dezember 2011 bekannt gegeben, sind derzeit allerdings von den öffentlichen Auftraggebern noch nicht anzuwenden.

Die Neufassung des Abschnitts 2 dient der Umsetzung des Beschlusses der Bundesregierung über Schwerpunkte der Vereinfachung des Vergaberechts im bestehenden System von 2006 und des im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 verankerten Ziels der Bundesregierung zur weiteren Vereinfachung des Vergaberechts.
Die Bestimmungen der Abschnitte 1 und 2 sind nunmehr in sich geschlossen undgelten für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte (Abschnitt 1) und für die Vergabe ab den EU-Schwellenwerten (Abschnitt 2) jeweils für sich.  Die Zusammenfassung der Regelungen der Basis- und a-Paragrafen in Abschnitt 2 der VOB/A wie auch die sprachliche Überarbeitung erfolgten unter Maßgabe, grundsätzlich die bestehenden inhaltlichen Regelungen beizubehalten. Einige wenige inhaltliche Änderungen sind dennoch erfolgt.

Mit der Herausgabe eines neuen Abschnitts 3 der VOB/A wird die Neuregelung von Vergabebestimmungen für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit auf EU-Ebene Rechnung getragen.

Bekanntmachung VOB A Abschnitte 2 und 3 Ausgabe 2012 (PDF, 872 KB)

Weitere Informationen unter www.bmvbs.de