Neue EU-Schwellenwerte ab 1. Januar 2012 – Besonderheit in Deutschland beachten!
Datum: 11.04.2012
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Die EU-Kommission setzt in zweijährigem Turnus die Schwellenwerte, ab denen ein öffentlicher Auftrag EU-weit auszuschreiben ist, unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen Euro und den Dollar-basierten Sonderziehungsrechten neu fest.

Danach betragen die neuen Schwellenwerte ab 01. Januar 2012:
  • Für Bauaufträge: 5.000.000 EUR
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 200.000 EUR
  • Für Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 400.000 EUR
  • Für Oberste oder Obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Bundeseinrichtungen bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 130.000 EUR

Aufgrund der aktuellen EURO-Schwäche fallen diese höher aus als bisher – was aber in Deutschland vorerst fast ohne Auswirkungen bleibt. Im Gegensatz zu EU-Richtlinien gelten Verordnungen der EU unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten, d.h. ohne Umsetzung durch die nationalen Gesetzgeber. Gleichwohl gelten in Deutschland bis zu einer Änderung der VgV noch die alten Schwellenwerte weiter. Diese setzen Mindeststandards, ab denen die EU-Vergaberichtlinien greifen. Eine strengere Umsetzung durch die EU-Mitgliedsstaaten, wie es die aktuellen niedrigeren deutschen Werte darstellen, ist zulässig und wirksam. Anders sieht die Situation allerdings für die Sektorenauftraggeber aus, da § 1 Abs. 2 SektVO eine dynamische Verweisung auf die EU-Verordnung enthält.

Die Änderung erfolgte durch die “VERORDNUNG (EU) Nr. 1251/2011 DER KOMMISSION vom 30. November 2011”, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 319/43 vom 2.12.2011

Quelle DVNW