Hessen: In Verfahren ohne Ausschreibung werden Auftragnehmer veröffentlicht
Datum: 29.03.2012
Zukünftig werden in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) die Namen der Firmen bekanntgemacht, die ohne vorherigen Teilnehmerwettbewerb oder öffentliche Ausschreibung einen Auftrag erhalten haben. Interessenbekundungsverfahren für Lieferungen sind bereits ab 50.000 Euro und für Leistungen ab 80.000 Euro statt erst ab 193.000 Euro in die HAD einzutragen, so dass weitere potenzielle Anbieter davon erfahren: „Jeder Interessent kann sich damit in das Verfahren einklinken. So etwas gibt es nirgendwo anders“, informiert der hessische Wirtschaftsminister Dieter Posch.
Posch weißt ebenfalls darauf hin, dass in Hessen jeder Beschaffungsvorgang vollständig zu dokumentieren ist und die Unterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden müssen. Damit gehe Hessen über die einschlägigen Vergabe- und Vertragsordnungen für Leistungen und Bauleistungen (VOL und VOB) hinaus.