ARGE Baurecht: "Augen auf oder Geldbeutel auf"
Datum: 08.07.2010
Viele Handwerksbetriebe und Bauunternehmen widmen ihren Verträgen nicht
genug Aufmerksamkeit, so die langjährige Erfahrung der
Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im
Deutschen Anwaltverein (DAV). Dabei gilt der alte Juristenspruch "Augen
auf oder Geldbeutel auf" gerade am Bau besonders.
Wer seine Verträge nicht sorgfältig vorbereitet und klar abgrenzt,
welche Arbeiten er wann, wie und zu welchen Bedingungen erledigen muss,
welche Vollmachten er hat, welche Fristen er einhalten muss und wofür er
haftet, der gerät schnell in unsicheres Gewässer. Er muss dann häufig
unter Zeitdruck nachverhandeln und mit "heißer Nadel" nachbessern. Viele
Unternehmer kommen dadurch nicht mehr auf ihre Kosten. Wer dagegen
frühzeitig die eigenen Interessen mit dem Baujuristen bespricht und
seine Vorstellungen in die Verträge einarbeiten lässt, der ist auf der
sicheren Seite und spart viel Geld. Die Honorare für baujuristische
Beratungen sind frei verhandelbar und liegen im Schnitt um 250 Euro pro
Stunde.
(Quelle: DAV)