3. Deutscher Baugerichtstag: Reformbedarf im Baurecht!
Datum: 11.05.2010
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Der 3. Deutsche Baugerichtstag, der am 07./08. Mai mit 650 Teilnehmern stattgefunden hat, empfiehlt dem Gesetzgeber gesetzliche Regelungen zu zentralen Fragen des Bauvertragsrechts, des Architekten- und Ingenieurvertragsrechts sowie des Bauträgerrechts. Hinsichtlich der für die Verbraucher so wichtigen Verträge über den Erwerb von Eigentumswohnungen bzw. Wohnhäusern schlägt der Baugerichtstag ein Modell vor, bei dem der Erwerber die gesamte Vergütung erst nach Bezugsfertigkeit des Bauwerks zu entrichten hat - also nicht wie bisher in Form von Ratenzahlungen nach Baufortschritt - und im Gegenzug dem Bauträger eine Bürgschaft zur Absicherung der Vergütungsansprüche stellt. Mit diesem Modell soll nicht nur eine erhebliche Vereinfachung der Rechtsbeziehungen zwischen Erwerber und Bauträger, sondern auch eine bessere Sicherung des Erwerbers im Falle der Bauträgerinsolvenz erreicht werden. Bereits zum zweiten Mal hat sich der Baugerichtstag mit der sog. Adjudikation beschäftigt und dem Gesetzgeber konkrete gesetzliche Regelungen vorgeschlagen. Ziel ist die Eindämmung der Zahl der Baurechtsstreitigkeiten in Deutschland. In insgesamt sieben Arbeitskreisen haben die Teilnehmer, die aus Richterschaft, Anwaltschaft, Hochschulen, Politik, Bauwirtschaft, Bauverbänden und der öffentlichen Hand kommen, insgesamt 52 Empfehlungen an den Gesetzgeber ausgesprochen.

Empfehlungen Arbeitskreis I - Bauvertragsrecht (PDF)

Empfehlungen Arbeitskreis II - Vergaberecht (PDF)

Empfehlungen Arbeitskreis IV - Architekten- und Ingenieurrecht (PDF)

Empfehlungen Arbeitskreis V - Bauträgerrecht (PDF)

Empfehlungen Arbeitskreis VI - Sachverständigenrecht (PDF)

Empfehlungen Arbeitskreis VII - Außergerichtliche Streitbeilegung (PDF)

Empfehlungen Arbeitskreis VIII - Öffentliches Recht (PDF)

Quelle ibr-online.de