Bauindustrie zum BGH-Urteil vom 11. Mai 2009: Durchbruch für die Bauwirtschaft
Datum: 11.05.2009
Öffentliche Auftraggeber tragen künftig Verzögerungskosten bei Ausschreibungen
(14.05.2009) "Für die deutsche Bauwirtschaft ist das ein Durchbruch zu
einer faireren Verteilung der Risiken im Vergabeverfahren. Jetzt liegt
das Vergabeverfahrensrisiko dort, wo es hingehört: nämlich beim
öffentlichen Auftraggeber. Mehr noch: Es kann auch nicht mehr einseitig
auf den Auftragnehmer abgewälzt werden." Mit diesen Worten kommentierte
heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der
Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die Entscheidung des
Bundesgerichtshof vom 11. Mai 2009, nach der öffentliche Auftraggeber
künftig die Mehrkosten aus der Verzögerung zu tragen haben, wenn der
Zuschlag auf einen ausgeschriebenen Bauauftrag erst nach Ablauf der
Bindefrist für die Angebote erteilt wird. Diese Verzögerungen hatten in
der Vergangenheit den Bauunternehmen immer wieder erhebliche
Zusatzkosten verursacht, weil die Preise für Baustoffe wie Stahl,
Bitumen oder Beton in der Zwischenzeit explodiert waren. Die Mehrkosten
berechnen sich dabei nach § 2 Nr. 5 VOB/B.
"Besonders erfreulich finde ich, dass der öffentliche Auftraggeber
künftig auch dann die Kosten tragen muss, wenn der Bauunternehmer sich
ohne Vorbehalt damit einverstanden erklärt hat, die Bindefrist für sein
Angebot zu verlängern", erläuterte Knipper. "Die Entscheidung wird
sicherlich nicht nur im Straßenbau, wo die öffentliche Hand in der
Vergangenheit mehrfach versucht hatte, diese Kostenrisiken auf die
Unternehmen abzuwälzen, mit Erleichterung aufgenommen; ich bin davon
überzeugt, dass die Entscheidung im gesamten Baubereich eine
bahnbrechende Wirkung entfalten wird. In der Zukunft brauchen wir mehr
Kooperation und nicht Konfrontation mit der öffentlichen Hand. Dies ist
nur erreichbar, wenn nicht erneut versucht wird, das
Vergabeverfahrensrisiko dem Auftragnehmer aufzubürden."
Für die Bauwirtschaft ist die wirtschaftliche Bedeutung des Urteils
erheblich. Erfahrungsgemäß werden mindestens 10 % der öffentlichen
Aufträge im Bausektor verspätet abgeschlossen, dadurch entstehen den
Bauunternehmen schätzungsweise Mehrkosten von bis zu 1 Mrd. € jährlich.
(Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.)