3. Deutscher Baugerichtstag: Reformbedarf im Baurecht!
Datum: 11.05.2010
Der 3. Deutsche Baugerichtstag, der am 07./08. Mai mit 650 Teilnehmern
stattgefunden hat, empfiehlt dem Gesetzgeber gesetzliche Regelungen zu
zentralen Fragen des Bauvertragsrechts, des Architekten- und
Ingenieurvertragsrechts sowie des Bauträgerrechts. Hinsichtlich der für
die Verbraucher so wichtigen Verträge über den Erwerb von
Eigentumswohnungen bzw. Wohnhäusern schlägt der Baugerichtstag ein
Modell vor, bei dem der Erwerber die gesamte Vergütung erst nach
Bezugsfertigkeit des Bauwerks zu entrichten hat - also nicht wie bisher
in Form von Ratenzahlungen nach Baufortschritt - und im Gegenzug dem
Bauträger eine Bürgschaft zur Absicherung der Vergütungsansprüche
stellt. Mit diesem Modell soll nicht nur eine erhebliche Vereinfachung
der Rechtsbeziehungen zwischen Erwerber und Bauträger, sondern auch eine
bessere Sicherung des Erwerbers im Falle der Bauträgerinsolvenz
erreicht werden. Bereits zum zweiten Mal hat sich der Baugerichtstag mit
der sog. Adjudikation beschäftigt und dem Gesetzgeber konkrete
gesetzliche Regelungen vorgeschlagen. Ziel ist die Eindämmung der Zahl
der Baurechtsstreitigkeiten in Deutschland. In insgesamt sieben
Arbeitskreisen haben die Teilnehmer, die aus Richterschaft,
Anwaltschaft, Hochschulen, Politik, Bauwirtschaft, Bauverbänden und der
öffentlichen Hand kommen, insgesamt 52 Empfehlungen an den Gesetzgeber
ausgesprochen.