Allgemeine Gesch?ftsbedingungen
Allgemeine Gesch?ftsbedingungen (AGB) - Stand 12/2007
Geltung der allgemeinen Gesch?ftsbedingungen (AGB)
F?r s?mtliche Angebote und Vertr?ge ?ber Lieferungen und Leistungen der
LA | CONCEPT (im folgenden ?LAC? genannt) gelten ausschlie?lich nachfolgende AGB, deren Geltung schon jetzt auch f?r alle zuk?nftigen derartigen Gesch?fte zwischen LAC und dem Kunden vereinbart wird. AGB des Kunden gelten auch dann nicht, wenn LAC ihnen nicht nochmals widerspricht.
Vertragsabschluss, Vertragsinhalt
Angebote von LAC sind freibleibend und unverbindlich. Vertr?ge kommen nach Bestellung des Kunden oder durch eine schriftliche Auftragsbest?tigung von LAC oder dadurch zustande, dass LAC innerhalb eines Monats nach Eingang der Bestellung mit der Ausf?hrung der Bestellung beginnt.
Jegliche von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sowie sp?tere Vertrags?nderungen, bed?rfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Die von LAC angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuz?glich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten f?r Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung sind nicht in den angegebenen Preisen enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Das gilt auch f?r die Kosten, die LAC im Zusammenhang mit gesetzlichen Pflichten nach der Verpackungsverordnung entstehen. LAC ist berechtigt, anstelle der konkret anfallenden Kosten f?r Fracht, Porto und Versicherung einen angemessenen Pauschalbetrag in Rechnung zu stellen.
Neukunden werden nach Wahl von LAC nur gegen Rechnung, Vorauskasse oder Bar-Nachnahme beliefert.?Unabh?ngig von etwa vereinbarten Zahlungsmodalit?ten ist LAC im Falle des Zahlungsverzuges, bei Nichteinl?sung von Schecks oder bei Bekanntwerden ?hnlicher Tatsachen, die geeignet sind, die Kreditw?rdigkeit des Kunden in Frage zu stellen, berechtigt, nach seiner Wahl Vorauskasse zu verlangen oder per Nachnahme zu liefern. Au?erdem kann LAC in diesen F?llen s?mtliche noch nicht f?lligen Forderungen aus der Gesch?ftsverbindung sofort geltend machen.
LAC ist berechtigt, jegliche Forderungen gegen den Kunden abzutreten, zu verpf?nden oder in sonstiger Weise ?ber jene zu verf?gen.
Zur?ckbehaltungsrecht, Aufrechnung
Zum Zur?ckbehalt oder zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, soweit der geltend gemachte Gegenanspruch rechtskr?ftig festgestellt, entscheidungsreif oder unstreitig ist.
Lieferfristen, Termine
Soweit nicht ausdr?cklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind von LAC genannte Termine und Fristen nur Cirka-Angaben. Liefert oder leistet LAC daher innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem genannten Termin bzw. nach Ablauf der Frist, so kann der Kunde hieraus keinerlei Rechte herleiten.
Termine und Fristen - gleich ob verbindlich oder unverbindlich - verschieben bzw. verl?ngern sich entsprechend, wenn die Lieferung oder Leistung sich aus Umst?nden, die in der Sph?re des Kunden liegen, verz?gert oder der Vertrag hinsichtlich des Liefergegenstandes einvernehmlich abge?ndert wird.
Termine und Fristen stehen stets unter dem Vorbehalt ordnungsgem??er und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie verschieben bzw. verl?ngern sich um die Dauer der Behinderung zuz?glich einer angemessenen Anlaufzeit bei h?herer Gewalt oder bei anderen von LAC nicht zu vertretenden Umst?nden wie z.B. Streiks, Aussperrungen, beh?rdlichen Anordnungen oder unvermeidbaren Betriebsst?rungen, die LAC die Lieferung wesentlich erschweren oder vor?bergehend unm?glich machen.
Im Falle der Lieferverz?gerung und des Lieferverzuges gelten die gesetzlichen Regeln mit der Ma?gabe, dass die angemessene Nachfrist mindestens 18 Werktage betragen muss.
LAC ist nach seinem Ermessen zu Teilleistungen berechtigt.
Abnahme
Leistungen von LAC sind vom Kunden abgenommen, sobald dieser den Gegenstand der Leistung erh?lt und nicht unverz?glich unter Hinweis auf konkrete M?ngel die Abnahme verweigert.
Anspr?che bei M?ngeln
Die Anspr?che gegen LAC wegen M?ngeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht aus diesen AGB, insbesondere den nachfolgenden Vorschriften, etwas anderes ergibt.
Die Parteien sind sich bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht m?glich ist, jeglichen Fehler der Software unter Anwendungsbedingungen auszuschlie?en. Die vertragsgem??e Beschaffenheit einer Ware, insbesondere die Eigenschaften und Funktion einer Software, ergeben sich daher, soweit nicht im Einzelfall ausdr?cklich zus?tzliche Vereinbarungen getroffen sind, ausschlie?lich aus der bei Vertragsabschluss g?ltigen, von LAC verwendeten allgemeinen Produktbeschreibung. ?ffentliche ?u?erungen, Anpreisungen und Werbungen der Hersteller stellen daneben keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar. ? 434 Abs. 1 Satz 3 BGB bleibt unber?hrt.
F?r den Kunden bei Durchf?hrung einer zumutbaren Eingangskontrolle erkennbare M?ngel sind schriftlich innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware, nicht erkennbare M?ngel innerhalb von drei Wochen nach Entdeckung gegen?ber LAC zu r?gen, andernfalls Gew?hrleistungsanspr?che des Kunden ausgeschlossen sind. Weitergehende Verpflichtungen des Kunden aus ? 377 HGB bleiben unber?hrt.
Bei M?ngeln der gelieferten Gegenst?nde ist LAC nach seiner Wahl im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zun?chst zur Nacherf?llung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle des Fehlschlagens ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern, vom Vertrag zur?ckzutreten oder, soweit die Voraussetzungen hierf?r vorliegen, Schadenersatz zu verlangen. Bei nur geringf?giger Pflichtverletzung (insbes. geringf?gigen M?ngeln) ist ein R?cktritt ausgeschlossen.
M?ngelanspr?che verj?hren zw?lf Monate nach Ablieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, nach der Abnahme.
Gewerbliche Schutzrechte Dritter
LAC stehe nach Ma?gabe dieser Ziffer 8. daf?r ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten bzw. Urheberrechten Dritter ist. Der Kunde wird LAC unverz?glich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegen?ber Anspr?che wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
Soweit der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, gelten die Bestimmungen der Ziff. 7. 4. und 7.5. entsprechend. Zur Nacherf?llung darf LAC dem Kunden das vereinbarte Nutzungsrecht durch Abschluss eines Lizenzvertrages verschaffen.
Haftung
Eine Schadensersatzhaftung von LAC wegen Pflichtverletzungen, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unm?glichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Ma?gabe der Abschnitte Ziffer 9. 2. - 9.10. eingeschr?nkt.
Ein etwaiger Schadensersatzanspruch gegen LAC - gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere gleich, ob aus Vertrag oder Gesetz - setzt voraus, dass den gesetzlichen Vertretern oder Erf?llungsgehilfen von LAC Vorsatz oder grobe Fahrl?ssigkeit zur Last f?llt,? eine im Hinblick auf den Vertragszweck wesentliche, kardinale Vertragspflicht verletzt wurde oder dass eine Pflichtverletzung vorliegt, die in einem Mangel der Kaufsache oder des Werkes besteht. Insbesondere haftet LAC f?r Sch?den, die durch die L?schung von Kundendaten entstehen, nur bei Vorsatz oder grober Fahrl?ssigkeit.? Diese Haftungsbeschr?nkungen gelten nicht, falls LAC wegen Schuldnerverzuges haftet sowie hinsichtlich solcher Anspr?che, die bereits vor Vertragsabschluss entstanden sind.
Soweit LAC gem?? Ziffer 9.2. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung ausgeschlossen f?r solche Sch?den, die f?r LAC als m?gliche Folge einer Vertragsverletzung nicht voraussehbar waren.
Haftet LAC wegen schuldhafter Verletzung von Obhuts- oder ?berwachungspflichten, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit f?r das gesch?digte Gut branchen?blich eine Kaskoversicherung abgeschlossen oder in der Branche des Kunden das f?r den eingetretenen Schaden urs?chliche Risiko ?blicherweise von diesem versichert wird.
Im Falle einer Haftung f?r einfache Fahrl?ssigkeit ist die Ersatzpflicht von LAC f?r Sach- und Verm?genssch?den auf die Deckungssumme seiner Haftpflichtversicherung beschr?nkt.
F?r den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet LAC nicht, soweit ein solcher Verlust durch zumutbare Datensicherungsma?nahmen des Kunden vermeidbar gewesen w?re.
Soweit LAC im Rahmen des Gesch?ftsverkehrs technische Ausk?nfte gibt oder beratend t?tig wird, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit diese Ausk?nfte oder Beratung nicht zu dem von LAC geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geh?ren.
Anspr?che des Kunden aus Produkthaftung und wegen einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsfreizeichnungs- bzw. -beschr?nkungsklauseln unber?hrt.
Schadensersatzanspr?che wegen M?ngeln verj?hren 1 Jahr nach Lieferung/Leistung. Dies gilt nicht, soweit LAC Arglist vorwerfbar ist.
Soweit die Haftung von LAC ausgeschlossen oder beschr?nkt ist, gilt dies auch f?r die pers?nliche Haftung seiner Organe sowie seiner Erf?llungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere seiner Mitarbeiter.
Gefahr?bergang
Wird die Ware durch LAC oder durch Dritte zum Kunden transportiert oder versandt, so geht mit Beginn des Transports bzw. mit ?bergabe der Ware an die Transportperson die Gefahr eines zuf?lligen Schadens auf den Kunden ?ber. Gleiches gilt, wenn bereitgestellte Ware nicht abgerufen oder der Transport bzw. die Versendung der Ware auf Wunsch des Kunden zur?ckgestellt wird.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben das Eigentum von LAC bis zur Erf?llung s?mtlicher bei Vertragsabschluss bestehender oder nach Vertragsabschluss aus der Gesch?ftsbeziehung f?r LAC entstehender Forderungen. Dies gilt auch f?r etwaige Saldoforderungen sowie Anspr?che im Zusammenhang mit der Annahme von Schecks oder Wechseln.
Der Kunde ist berechtigt, dem Vorbehaltseigentum von LAC unterliegende Ware im ordentlichen Gesch?ftsgang zu ver?u?ern. Die Forderung gegen seinen K?ufer aus einer derartigen Weiterver?u?erung tritt der Kunde hiermit schon jetzt zur Sicherung der unter Buchst. a) bezeichneten Anspr?che an LAC ab. Wird Eigentumsvorbehaltsware von LAC zusammen mit Waren Dritter ver?u?ert, so ist die Forderung aus der Weiterver?u?erung anteilig entsprechend dem Verh?ltnis des Wertes der Vorbehaltsware von LAC zum Wert des gesamten Gegenstands des Vertrages abgetreten.
Zur Verf?gung ?ber dem Eigentumsvorbehalt von LAC unterliegende Waren sowie zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ist der Kunde nur solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegen?ber LAC nachkommt und nicht in Verm?gensverfall ger?t. Andernfalls ist LAC berechtigt, unter Ausschluss jeglichen Zur?ckbehaltungsrechts ohne Nachfristsetzung oder Aus?bung des R?cktrittsrechts die sofortige Herausgabe der gesamten in seinem Eigentum stehenden Ware auf Kosten (einschlie?lich der Transportkosten zu LAC) des Kunden zu verlangen. ? 449 Abs. 2 BGB gilt nicht. In diesem Falle ist der Kunde au?erdem verpflichtet, auf Verlangen von LAC unverz?glich umfassend und unter gleichzeitiger Vorlage der entsprechenden Unterlagen Auskunft ?ber die im Rahmen des verl?ngerten Eigentumsvorbehalts an LAC abgetretenen Forderungen zu geben.
Von Vorf?llen, die geeignet sind, das Vorbehaltseigentum von LAC zu gef?hrden (insbesondere Pf?ndung der Vorbehaltsware, Konkursantrag) wird der Kunde LAC sofort unterrichten. S?mtliche daraus entstehenden Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden.
Sollten die vom Kunden LAC gew?hrten Sicherheiten deren Forderungen um mehr als 50 % ?bersteigen, so wird LAC auf Verlangen des Kunden unverz?glich nach ihrer Wahl so viel an Sicherheiten freigeben, dass vorgenannte Grenze erreicht oder unterschritten wird. Ma?geblich ist bei Forderungen der Nennwert, bei von LAC gelieferten Waren der Rechnungswert und im ?brigen der jeweilige Marktwert.
Schutz- und Urheberrechte, Lizenzvertr?ge
Der Kunde verpflichtet sich, die an der vertragsgegenst?ndlichen Software bestehende Schutz- und Urheberrechte zu beachten und die Software einschlie?lich zugeh?riger Dokumentation nur insoweit zu vervielf?ltigten oder zu verbreiten, als dies zu deren Benutzung zwingend erforderlich ist.
Weiterhin verpflichtet sich der Kunde in den F?llen, in denen dies vom Hersteller verlangt wird, die vertragsgegenst?ndliche Software erst nach Abschluss eines entsprechenden Lizenzvertrages mit dem Hersteller und dann in ?bereinstimmung hiermit zu nutzen und im Falle der Weiterver?u?erung seinem Kunden die gleiche Verpflichtungen aufzuerlegen.
Innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen ist der Kunde verpflichtet, unverz?glich auf Verlangen von LAC seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer mitzuteilen.
Au?erdem wird der Kunde im zumutbaren Umfang LAC die zur Erf?llung ihrer umsatzsteuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Nachweispflichten erforderlichen Informationen erteilen und erforderlichenfalls Unterlagen zur Verf?gung stellen, die beweisen, dass er eine juristische Person oder ein Unternehmer ist, der den Vertragsgegenstand f?r sein Unternehmen erworben hat und der vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Erf?llungsort, Anzuwendendes Recht, Datenspeicherung
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des ?ffentlichen Rechts oder ein ?ffentlich-rechtliches Sonderverm?gen, so ist Erf?llungsort und ausschlie?licher Gerichtsstand f?r alle Verpflichtungen und Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverh?ltnis der Sitz von LAC (M?nchen). LAC ist jedoch auch berechtigt, gegen den Kunden an dessen Sitz Klage zu erheben. Zwingende gesetzliche Bestimmungen ?ber ausschlie?liche Gerichtsst?nde bleiben von dieser Regelung unber?hrt.
F?r das Vertragsverh?ltnis gilt ausschlie?lich deutsches Recht. Das ?bereinkommen der Vereinten Nationen ?ber Vertr?ge ?ber den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die f?r den Gesch?ftsverkehr notwendigen ?blichen Daten des Kunden in der Datenverarbeitung von LAC gespeichert werden.
Sollte eine Regelung des Vertrages unwirksam oder undurchf?hrbar sein oder werden, so gelten die ?brigen Regelungen gleichwohl. Unbeschadet des ? 306 BGB ist die unwirksame oder undurchf?hrbare Regelung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die deren Zweck soweit wie m?glich verwirklicht.
LA | CONCEPT - Softwareberatung f?r das Bauwesen
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